Posts mit dem Label Pflegegeld werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Pflegegeld werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 19. April 2020

Gestern noch gepflegt Minister, heute schon ....

Dieser Tage habe ich folgenden Bericht des ehemaligen Standard-Redakteurs Helmut Spudich in der Zeitschrift HANDICAP wieder gefunden und bin überrascht, wie aktuell dieser Artikel immer noch ist, obwohl er schon 1992! erschien.

aus: HANICAP, Junge Generation
JG Direkt Journal Nr. 2/92
Seite 5

Samstag, 21. März 2015

Halbe Milliarde Kosten: Wiens Sozialhilfe zu teuer

Kronen Zeitung, 
Der nächste Negativ-Rekord ist nicht mehr zu verhindern: Die Zahl jener Wiener, an die Sozialhilfe überwiesen wird, explodierte in vier Jahren von 106.675 auf 134.209, die Kosten steigen auf eine halbe Milliarde Euro. "Das jetzige System ist eine Falle", will Innenministerin und ÖAAB-Chefin Johanna Mikl-Leitner Reformen.
"Viel zu lange sitzen Zehntausende Wiener in dieser Mindestsicherungsfalle fest", kritisiert Johanna Mikl- Leitner im "Krone"- Gespräch. Die Ministerin schlägt deshalb einen "Drei- Stufen- Plan" vor, um das System zu ändern:
Erstens müssten alle, die derzeit die Mindestsicherung in einer Höhe von bis zu 827 Euro beziehen, motiviert werden, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Als Anreiz sollen sie dazuverdienen dürfen - und ihre Mindestsicherung PLUS ein Drittel ihres Zuverdienstes ausbezahlt bekommen. Zweitens sollen Bezieher einer Mindestsicherung verstärkt bei gemeinnützigen Vereinen eingesetzt werden. Und drittens müssten die Kontrollen der Behörde verstärkt werden, um gegen Arbeitsunwillige vorgehen zu können.
Die Statistik zeigt, dass große Reformen dringend nötig wären:
  • Im Jahr 2000 erhielten in Wien 41.754 Menschen Sozialhilfe (alle Daten: Statistik Austria,     MA 40)
  • 2008 waren es 93.547
  • 2010, mit der Umstellung auf die Mindestsicherung, bereits 106.675
  • 2013 stieg die Zahl erneut deutlich auf 134.209
  • Und 2014 wird ein Zuwachs auf 145.000 erwartet.
Zeitgleich explodierten die Ausgaben Wiens für die Sozialhilfe von 171 Millionen Euro (2000) auf 459 Millionen Euro (2013) - ein Plus von 288 Millionen Euro.
 
von: Richard Schmitt, Kronen Zeitung, 21.03.2015
 
 

Freitag, 22. April 2011

Logische Unlogik

Oder doch nur viel Geld dem Staat erspart?
Letztens hoerte ich folgendes: Wissen Sie, wir haben der Klientin die Pflegegeldstufe nicht erhoeht, denn haette sie das richtige Hilfsmittel bezahlt bekommen, koennte sie selbstaendig duschen, dann waere eine Erhoehung des Pflegegeldes nicht notwendig gewesen..
Ja, wenn das Woertchen "wenn" nicht waere, waere der Frau hoechstwahrscheinlich geholfen gewesen.

Donnerstag, 26. August 2010

Pflegegeld gestrichen

Letztens kam zu einer Rollstuhlfahrerin am Sonntag nachmittag der Chefarzt unangemeldet zu einer Pflegegeldkontrolle.


Die Dame war mit ihrem Hund alleine zu Hause. Da fuer den Hund der Chefarzt unbekannt war, bellte er. Das veraengstigte den Chefarzt dermassen, dass er fluchtartig das Haus verliess.

Soweit nichts ungewoehnliches, nur die Konsequenz daraus war fuer die Frau ganz und gar nicht lustig. Ihr wurde das komplette Pflegegeld gestrichen!

Dieses Verhalten ist meiner Meinung nicht tragbar, nur weil der Arzt Angst vor Hunden hat, hat er nicht das Recht einer querschnittgelaehmten Frau das Pflegegeld zu streichen.

Dienstag, 20. Oktober 2009

Höhe des Pflegegeldes in sieben Stufen

Höhe des Pfleqeqeldes in sieben Stufen

Stundensätze. Sicherung der notwendigen Betreuung und Hilfe
für pflegebedürftige Menschen. Teil 1 einer .Staatsbürqer-lnformation.

von PROF. WERNER OLSCHER, Wien

Die Gewährung des Pflegegeldes
soll pflegebedürftigen Menschen
die Möglichkeit bieten, sich die
notwendige Betreuung und Hilfe
zu sichern. Rechtsgrundlage ist
das Bundespflegegesetz (BPGG),
das grundsätzlich für Bezieher
von Pensionen, Renten, Ruheund
Versorgungsgeld, vor allem
aus der Sozialversicherung, gilt.

Um Pflegegeld zu erhalten,
muss man aber jedenfalls in Österreich
krankenversichert sein
und im Bereich der EU den gewöhnlichen
Aufenthalt haben.

Wie hoch ist das Pflegegeld? Es
sind sieben Stufen vorgesehen:
Stufe 1: 154,20 Euro, wenn der
Pflegebedarf durchschnittlich
mehr als 50 Stunden monatlich beträgt;
Stufe 2: 284,30 Euro, wenn der
Pflegebedarf durchschnittlich
mehr als 75 Stunden monatlich beträgt;
Stufe 3: 442,90 Euro, wenn der
Pflegebedarf . durchschnittlich
mehr als 120 Stunden monatlich
beträgt;
Stufe 4: 664,30 Euro, wenn der
Pflegebedarf durchschnittlich
mehr als 160 Stunden monatlich
beträgt;
Stufe 5: 902,30 Euro, wenn der
Pflegebedarf durchschnittlich
mehr als 180 Stunden monatlich
beträgt und außergewöhnlicher
Pflegeaufwand erforderlich ist;
Stufe 6:1242 Euro, wenn der Pfle-
gebedarf durchschnittlich. mehr
als 180 Stunden monatlich beträgt
und entweder zeitlich unkoordi-
nierbare Betreuungsmaßnahmen
erforderlich sind und diese regel-
mäßig während des Tages und der
Nacht so zu erbringen sind oder die
dauernde Anwesenheit einer Pfle-
geperson während des Tages und
der Nacht erforderlich ist, weil die
Wahrscheinlichkeit einer Eigen-
oder Fremdgefährdung gegeben ist.
Stufe 7: 1.655,80 Euro, wenn der
Pflegebedarf durchschnittlich
mehr als 180 Stunden monatlich
beträgt und keine zielgerichteten
Bewegungen der vier Extremitä-
ten (Arme und Beine) mit funktio-
neller Umsetzung möglich sind
oder ein gleichzuachtender Zu-
stand vorliegt.
Der beständige Betreuungs-
und Hilfsbedarf muss, um Pflege-
geld zu erhalten, mindestens sechs
Monate andauern.
Was ist unter "Betreuung" zu
verstehen? Das sind alle notwen-
digen Verrichtungen, die den per-
sönlichen Lebensbereich des pfle-
gebedürftigen Menschen betref-
fen. Für gewisse Betreuungsmaß-
nahmen wurden Mindestwerte
für die Errechnung des Zeitauf-
wands festgelegt, die bei der Be-
urteilung des Pflegebedarfs von
den Sachverständigen festzuset-
zen sind. Das sind monatlich etwa
für die komplette tägliche Körper-
pflege 25 Stunden, für die Zube-
reitung von Mahlzeiten 30 Stun-
den, für das Einnehmen von
Mahlzeiten (auch Sondernahrung)
30 Stunden und für die Verrich-
tung des Notdurft auf der Toilette
(einschließlich Auskleiden, reini-
gen und Ankleiden) 30 Stunden.
Bei Jugendlichen und Kindern
ist bei der Ermittlung des Pflege-
bedarfs ein Erschwerniszuschlag
bei der Betreuung zu berücksich-
tigen, wenn behinderungsbedingt
mindestens zwei von einander un-
abhängige schwere Funktionsein-
schränkungen vorliegen. Dieser
Zuschlag beträgt im Kalendermo-
nat bis zum vollendeten 7. Le-
bensjahr 50 Stunden und vom
vollendeten 7. bis zum vollende-
ten 15. Lebensjahr 75 Stunden.
Bei Vorliegen einer schweren
geistigen oder psychischen Behin-
derung, insbesondere einer de-
menziellen Erkrankung, ist ab
dem vollendeten 15. Lebensjahr
bei der Feststellung des Pflegebe-
darfs bei der Betreuung für ein
Kalendermonat ein fixer Er-
schwerniszuschlag im Ausmaß
von 25 Stunden zu berücksichti-
gen. - Wie und wo Pflegegeld zu
beantragen ist, lesen im nächs-
ten "Staatsbürger".

Quelle: https://drive.google.com/file/d/0B8k7EUv9Vz7lSm1QZFhPVXMtc2c/view?usp=sharing

aus: Salzburger Nachrichten, Dienstag, 20. Oktober 2009, Staatsbürger, Seite 19

Dienstag, 18. März 2003

Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich - 2003
























Impressum:

Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien

Redaktion:
Karin Miller-Fahringer, Peter Luschin, Max Rubisch, Abteilung IV/1

Erscheinungsjahr 2003

Bestellmöglichkeiten:
Telefon: 08/00-20-20-74
e-mail: broschuerenservice@bmsg.gv.at
Internet: www.bmsg.gv.at (Bestellservice)

Montag, 19. April 1993

Klientenrechte - Sozialpolitische Steuerungen der Qualität von Hilfe und Pflege im Alter

Buchtipp zur Tagung zum
Europäischen Jahr der älteren Menschen und der Solidarität zwischen den Generationen
ausgerichtet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
erschienen: 1993

von:
Adalbert Evers, Kai Leichsenring, Charlotte Strümpel (Hrsg.):
Klientenrechte, Sozialpolitische Steuerung der Qualität von Hilfe und Pflege im Alter
aus der Schriftenreihe "Soziales Europa 5", Wien 1995
Verleger: Bundesministerium für Arbeit und Soziales