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Dienstag, 21. Februar 2017

Rollstuhlrechnung wird nicht von PVA bezahlt

Dieser Tage bekam ich einen ganz aufgeregten Anruf: Was soll ich machen?

Die Pensionsversicherung möchte die Rollstuhlreparatur für meinen Rollstuhl nicht zahlen.

Der Grund: die Anruferin ist von einem Halbtagsjob auf eine geringfügige Beschäftigung umgestiegen - die Firma blieb gleich. Dadurch sieht sich die Pensionversicherung nicht mehr in der Pflicht, die Rollstuhlreparatur für den zweiten Rollstuhl zu übernehmen.

Mein Rat: Die Anruferin soll sich an den Volksanwalt wenden.
Meiner Meinung handelt es sich um eine Ungleichbehandlung im doppelten Sinn. Jeder Rollstuhlfahrer, der einer Beschäftigung nachgeht hat (bisher) Anspruch auf einen 2. Rollstuhl. Und: es kann doch kein Unterschied gemacht werden, wie viele Stunden ein Rollstuhlfahrer arbeiten geht, um einen 2. Rollstuhl zu bekommen bzw. repariert zu bekommen.

Dienstag, 1. Januar 2013

DIE EINSTELLUNG MACHT'S

Tipps und Informationen für Unternehmen zum
Behindertengleichstellungsrecht

4. aktualisierte Auflage
Jänner 2013
Impressum:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung Sozialpolitik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
T: 05 90 900 DW 5050
W: http://webshop.wko.at
E: mservice@wko.at

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
T: 0800 / 20 20 74
W: https://broschuerenservice.bmask.gv.at

Stand: Dezember 2012

Sonntag, 27. November 2011

Richter mit Weitblick

Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass behinderte Personen, die als beguenstigt behindert eingestuft sind, nicht zwangsverpflichtet werden koennen, ihr ganzes Leben einen verstaerkten Kuendigungsschutz zu haben und hoben diesen nach einer Klage auf. (Urteil 2009/11/0009 aus: Die Presse, Montag, 21. November 2011)

Endlich wurde einmal mit Weitblick, im Sinne der Betroffenen, entschieden.

Freitag, 1. Juli 2011

Buchempfehlung "Behinderteneinstellungsgesetz"


Die 7. Auflage des Kommentars zum Behinderteneinstellungsgesetz beinhaltet wesentliche Neuerungen seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2005. So wurden Forderungen von Sozialpartnern und Behindertenverbänden sowie notwendige Anpassungen an das Unionsrecht in mehreren Novellen umgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Einschätzungsverordnung, Anpassungen beim besonderen Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Personen und der Ausgleichstaxe sowie eine Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen. Daneben gab es Weiterentwicklungen des allgemeinen Gleichbehandlungsrechts, die auch in die Antidiskriminierungsregelungen des BEinstG eingeflossen sind. Ebenso aufgenommen wurde neben der wichtigsten aktuellen Rechtsprechung zum Gesetz selbst die Rechtsprechung in steuerrechtlichen Fragen bei Förderungen sowie Verweise auf die neuesten Förderrichtlinien und die UN-Behindertenrechtskonvention.

Mit einem Gastkommentar der Leiterin der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Einschätzungsverordnung.

Behinderteneinstellungsgesetz
Reihe: Gesetze und Kommentare 149
Reinhard Resch (Hg.)
7. Auflage 2011, 828 Seiten
Euro 58,-
ISBN: 978-3-7035-1469-2

Bezugsquelle: www.oegbverlag.at

Sonntag, 19. Juni 2011

ALLTAG mit Behinderung - Ein Wegweiser für alle Lebensbereiche

aus: monat Juni 2011
Seite 11
Alltag mit Behinderung
Hans-Jörg Hofer (Hg.)
Ein Wegweiser für alle Lebensbereiche
8. aktualisierte Auflage
ISBN 978-3-7083-0744-2
373 Seiten, broschiert
Preis: € 24,80 (2011)

Montag, 6. Juni 2011

EIN:BLICK 2 Arbeit

EIN:BLICK 2 Arbeit - Orientierungshilfe zum Thema Behinderung
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien

Nähere Informationen:
Servicestelle des BMASK
Sozialtelefon - Bürgerservice des Sozialministeriums
Tel.: 0800 20 16 11

Pflegetelefon
Tel.: 0800 22 04 90
e-mail: pflegetelefon@bmask.gv.at

Broschürenservice
Tel.: 0800 20 20 74
e-mail: broschuerenservice@bmask.gv.at

Allgemeine Fragen
e-mail: post@bmask.gv.at

Sonntag, 9. Januar 2011

Behindertenvertreter sind keine Spinner

BehindertenvertreterInnen sind keine "Spinner"

Sie besitzen viel Fachwissen und
ein Netzwerk von Fachleuten, damit
Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben
integriert werden können.

Integrationvon Menschen mit psychischer oder
geistiger Behinderung ist möglich, wenn man auf
ihre individuellen Schwächen ausreichend eingeht,
sagt der Wiener Behindertensprecher Gerhard-
Norbert Ludwig. Dafür gibt es viele Möglichkeiten,
wenn Motivation statt Demotivation zum Leitbild
wird. "Es gilt, für die einzelnen Menschen das Beste
zu erreichen, in Zusammenarbeit mit der Behindertenvertretung,
externer Arbeitsassistenz, ArbeitsmedizinerInnen
und PsychologInnen. Die Beurteilung
der Integrationsfähigkeit ins Arbeitsleben muss
objektiv und nachvollziehbar sein." Einzelentscheidungen
vom grünen Tisch aus dürfe es nicht geben.
Ludwig kritisiert, dass derzeit oft unzureichend
geschulte Vorgesetzte dilettieren und damit optimale
Lösungen verhindern. Manchen ist es angenehmer,
gegenüber den betroffenen KollegInnen
die gewählten BehindertenvertreterInnen lieber
nicht zu erwähnen oder gar einige als "Spinner" zu
verunglimpfen. Behindertensprecher Ludwig: "Jeder
Mensch, gleichgültig, ob behindert oder nicht, ist
Mitglied unserer Gesellschaft und hat das Recht auf
menschliche, taktvolle, insgesamt also nicht-diskriminierende
Umgangsformen."
Er formuliert mit Nachdruck: "Menschen, die sich
nicht an diese Grundregeln halten können oder
wollen, dürfen nicht auf jene losgelassen werden,
die häufig noch einem zusätzlichen Leidensdruck
ausgesetzt werden." Beschimpfungen wie "deppert",
"blöd" usw. sind nicht nur beleidigend, sondern
auch strafbar - das sei denen ins Stammbuch
geschrieben, die ihren eigenen Wert bloß über die
Geringschätzung anderer definieren. Und das ist ja
wirklich mies.

Quelle: https://drive.google.com/file/d/0B8k7EUv9Vz7lRXo5Mk9UZ21BbU0/view

aus: teamwork 01/2011 - Hauptgruppe - Behinderte, Seite 27

Sonntag, 6. September 2009

100 % barrierefrei?

Leitfaden zur Umsetzung von Barrierefreiheit für gehörlose Menschen

erschienen: 2009
Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag.a Helene JARMER, Mag. Clemens BRAUNHOFER
Gestaltung: Graf RONSKI
Fotos: Archiv des Österreichischen Gehörlosenbundes
Herausgeberin: Mag.a Helene JARMER - 2009

Kontakt:
Österreichischer Gehörlosenbund
www.oeglb.at
ServiceCenter ÖGS.barrierefrei
www.oegsbarrierefrei.at
Waldgasse 13/2, 1100 Wien

Mittwoch, 8. April 2009

Wege finden - Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Impressum:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit - Abteilung  Soziales
Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
3., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2009

Mittwoch, 2. Mai 2007

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt

erschienen: Wien 2007

Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Tel.: 05 99 88
www.basb.gv.at

Donnerstag, 1. Februar 2007

Bundessozialamt - Geschäftsbericht 2006

erschienen: 2007




Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundessozialamt, 1010 Wien, Babenbergerstraße 5
Gestaltung: Satz, Litho: Eurografik®, 1230 Wien, Lamezanstraße 10



Fotos: ©BMSG, BSB und Projektträger




Daten: BMSG, BSB, Bundesrechenzentrum GmbH
Druck: RehaDruck, 8051 Graz, Viktor Franz-Straße 9

Bundessozialamt
1010 Wien, Babenbergstraße 5
e-mail: bundessozalamt@basb.gv.at
www.bundessozialamt.gv.at
Tel.: 05 99 88

Dienstag, 1. Februar 2005

Die Behindertenvertrauensperson - 12 Lösungen für kompetente Integration im Betrieb

erschienen: Februar 2005
Impressum:
Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugen-Strasse 20-22, A-1041 Wien
Bestelltelefon: 01-310 00 10-395
e-mail: bestellservice@akwien.at
ISBN: 3-7063-0117-2