Dieser Tage bekam ich einen ganz aufgeregten Anruf: Was soll ich machen?
Die Pensionsversicherung möchte die Rollstuhlreparatur für meinen Rollstuhl nicht zahlen.
Der Grund: die Anruferin ist von einem Halbtagsjob auf eine geringfügige Beschäftigung umgestiegen - die Firma blieb gleich. Dadurch sieht sich die Pensionversicherung nicht mehr in der Pflicht, die Rollstuhlreparatur für den zweiten Rollstuhl zu übernehmen.
Mein Rat: Die Anruferin soll sich an den Volksanwalt wenden.
Meiner Meinung handelt es sich um eine Ungleichbehandlung im doppelten Sinn. Jeder Rollstuhlfahrer, der einer Beschäftigung nachgeht hat (bisher) Anspruch auf einen 2. Rollstuhl. Und: es kann doch kein Unterschied gemacht werden, wie viele Stunden ein Rollstuhlfahrer arbeiten geht, um einen 2. Rollstuhl zu bekommen bzw. repariert zu bekommen.
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