Sonntag, 27. November 2011

Richter mit Weitblick

Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass behinderte Personen, die als beguenstigt behindert eingestuft sind, nicht zwangsverpflichtet werden koennen, ihr ganzes Leben einen verstaerkten Kuendigungsschutz zu haben und hoben diesen nach einer Klage auf. (Urteil 2009/11/0009 aus: Die Presse, Montag, 21. November 2011)

Endlich wurde einmal mit Weitblick, im Sinne der Betroffenen, entschieden.

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