Theseustempel mit Rampe |
Nach eineinhalbjaehrigen Kampf mit mehreren Instanzen gibt es nun endlich die "vergessene" Rampe beim Theseustempel.
Nachdem ich die erste Ausstellung nach der Generalsanierung nicht besuchen konnte, weil es keine Rampe ging - obwohl eigentlich das behindertengerechte Bauen eingehalten hätte werden sollen, überlegte ich, mich gegen diesen Verstoß zu wehren.
Problem
Für mich gab es zwei Möglichkeiten, gegen die "vergessene Rampe" zu kämpfen.
Einerseits gibt es die Möglichkeit eine Schlichtung gegen - in diesem Fall - unbekannte Gegner vorzugehen. Oder andererseits mich an die Volksanwaltschaft zu wenden, damit diese klärt, wer für die fehlende Rampe zuständig ist.
Es stellte sich heraus, daß die Volksanwaltschaft die richtigere Adresse ist. Denn, was ich selbst nicht rausfinden konnte: Das Bundesdenkmalamt ist für die Renovierung zuständig, damit das Ambiente stimmt. Das Bundesdenkmalamt (BDA) gibt das Geld. Und das Kunsthistorische Museum (KHM) ist der Betreiber des Theseustempel. Wie soll da ein einfacher Bürger durchblicken, wer für was zuständig ist?
Langer Atem notwendig
Im September schrieb ich einen Brief an die Volksanwaltschaft. Ende Oktober bekam ich informell die Information, daß mein Anliegen behandelt wird.
Anfang Dezember rief mich der ORF an, daß über die fehlende Rampe ein Bericht geplant ist, Mitte Dezember gab es Aufnahmen dazu. Kurz vor Weihnachten wurde der Beitrag ausgestrahlt. Dabei kam heraus, daß die Renovierung des Theseustempels 2 Millionen Euro gekostet hat. - Bei dieser Höhe wäre es auf eine Rampe auch nicht mehr angekommen. Allerdings haben die zuständigen Institutionen angeblich Angst gehabt, wenn es eine Rampe geben wird, daß diese von Skateboard-Fahrern mißbraucht wird. Deshalb wurde auf die Rampe "absichtlich" vergessen.
Im April bekam ich von der Volksanwaltschaft einen Brief, daß das Verfahren abgeschlossen ist.
Eine Rampe gab es aber keine, obwohl der Direktor des Kunsthistorischen Museum dies beim Bürgeranwalt versprochen hatte.
Ein halbes Jahr später machte der Bürgeranwalt eine Nachschau. In diesem Beitrag erklärte der Architekt, daß es eine Rampe geben wird. Allerdings auf der Rückseite des Theseustempels.
Ästhetisch eine Katastrophe
Die Behindertenbewegung fordert einen behindertengerechten Eingang in der Nähe des Haupteinganges. Die Rampe auf der Rückseite anzubringen ist nicht nur kontraproduktiv sondern es besteht die Gefahr, daß sie nicht gefunden wird. Außerdem würde sie in den Gehweg reinragen und somit eine Sturzgefahr für die Parkbesucher sein.
Ich nahm Kontakt mit dem Direktor des Kunsthistorischen Museums auf und fragte, ob es möglich sei, direkt vor Ort abzuklären, wie die Rampe tatsächlich aussehen wird.
Ortsbesichtigung
Zur Besprechung kam nicht nur der zuständige Referent des BDAs, sondern auch der Architekt und der Direktor des KHM. Der Architekt beruhigte mich, daß die Rampe nicht auf der Rückseite angebracht wird, sondern in der Nähe des Haupteinganges.
Nachdem ich den Architekten darauf hinwies, daß diese Lösung nicht sehr schön ist, meinte er, er hätte dem Bundesdenkmalamt 5 Lösungen! anbieten müssen, und der zuständige Sachbearbeiter hätte sich für eine Rampe ca. 3 m rechts von der Mittelachse des Eingangs entschieden.
Besser als auf der Rückseite war diese Lösung allemal - nur ästhetisch nicht unbedingt schön.
Endlich
Mitte April 2014 wurde die Rampe endlich links vom Haupteingang aufgestellt. Allerdings immer nur für die Ausstellungssaison im Theseustempel. Das bedeutet von April bis Oktober. Da die restlichen Monate keine Veranstaltungen im Theseustempel sind, wäre es auch nicht notwendig, die Rampe benützen zu wollen.
Fazit
Von einigen Rollstuhlfahrern habe ich schon gehört, daß sie benützt wird. Allerdings habe ich auch beobachtet, daß ältere Herrschaften froh sind, daß sie nicht die hohen Stufen zum Tempel nehmen müssen, sondern sehr gerne über die Rampe zu der Ausstellung gehen. Und Eltern mit Kinderwagen sind höchstwahrscheinlich auch froh, daß es die Rampe gibt.
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