Montag, 5. Juli 2010

150 kg sind zu wenig!

Dieser Tage war ich beim Jazzfest Wien in der Staatsoper. Gott lob, bot sich mein persönlicher Assistent an, mich bis zum Sitzplatz zu begleiten, denn, als ich den Treppenlift zum Hauptpodest benutzen wollte, stand auf der Treppenlift-Plattform - mitten auf den Stiegen - ein Mann im Elektrorollstuhl und der Treppenlift bewegte sich nicht von der Stelle. Neben dem Treppenlift hing eine Tafel

"Zulässiges Gesamtgewicht: 150 kg".


Doch so ein Elektrorollstuhl hat mit der darin sitzenden Person meist mehr als diese einhundertfünfzig Kilo! Deshalb rührte sich der Treppenlift nicht vom Fleck.

Freude kam auf, als ich den zuständigen Billeteur fragte, was jetzt passieren wird. Er meint, er müsse die Feuerwehr rufen, damit der Rollstuhlfahrer aus der mißlichen Lage befreit wird. Nur so ein Feuerwehreinsatz kann etwas länger dauern und die Vorstellung begann in wenigen Minuten.

Hausverstand gefragt


Mein persönlicher Assistent hatte Gott sei Dank die glorreiche Idee, den Treppenlift seitlich etwas anzuheben - und siehe da - der Treppenlift fuhr wieder an, und der Mann im Rollstuhl konnte das Konzert noch zeitgerecht besuchen - und ich übrigens auch.

Doch, wie kann es passieren, daß ein Treppenlift, der im öffentlichen Raum zugelassen ist, und mit dem jedweder Rollstuhlfahrer fährt, nur für ein Transportgewicht von einhundertfünfzig Kilogramm zugelassen ist?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen