Freitag, 4. November 2011

Das Vermögen im Alter schützen



Pflege: Das Vermögen im Alter schützen

04.11.2011 | 18:39 |  von Julia Kern und Beate Lammer (Die Presse)

Wer Pflege braucht, benötigt eine hohe Pension. Andernfalls läuft er Gefahr, sein Vermögen zu verlieren. Das staatliche Pflegegeld reißt einen kaum raus. Eine Pflegeversicherung kann allerdings helfen.
Wien. Ein oberösterreichisches Ehepaar (beide sind 65 Jahre alt) hat ein Haus. Noch erfreuen sich die beiden bester Gesundheit, ihre Pension reicht zum Leben. Doch machen sie sich Sorgen, dass für den Fall, dass sie einmal pflegebedürftig werden, die Pension nicht ausreicht, der Staat einspringen muss– und dafür das Haus verwertet. Denn für ein Pflegeheim reicht die Pension nicht aus. Ein Platz in einem Pflegeheim kostet 2000 Euro aufwärts. Je nach Ausstattung und Komfort gibt es nach oben keine Grenze.
Auch das staatliche Pflegegeld reißt einen kaum raus: Ein Pflegeheim wird meist notwendig, wenn man die Voraussetzung für die dritte Stufe des Pflegegeldes erfüllt. Das heißt, dass mehr als 120 Stunden monatlich an Betreuung notwendig sind. Um sich dann ein Heim leisten zu können, das monatlich 2514 Euro kostet, muss man schon eine Pension von monatlich 2700 Euro netto erhalten, wie Versicherungsmakler Richard Stumpf errechnet hat. 80 Prozent der Pension fließen an das Heim. Vom staatlichen Pflegegeld (in Stufe drei 442,90 Euro) gehen ebenfalls 80 Prozent an das Pflegeheim. Dem Pensionisten bleiben rund 600 Euro „Taschengeld“.

Im Dschungel der Pflegestufen

So weit, so gut. Kann man in der Pension aber beispielsweise nur mit einem Nettoeinkommen von 1200 Euro kalkulieren, bedarf es monatlich zusätzlicher 1500 Euro, um Heimkosten abzudecken. Die Durchschnittspension liegt übrigens bei 970 Euro.
Um 1500 bis 2500 Euro – laut Versicherungsmakler Rudolf Mittendorfer eine realistische Größe – zur Verfügung zu haben, kann man eine private Pflegeversicherung abschließen. In Österreich haben das bisher nicht viele Menschen getan – 60.000 waren es mit Jahresende 2010. Woran das liegt?
„Es kennt sich niemand damit aus“, sagt Stumpf. So müssten dem Kunden vor Vertragsabschluss erst einmal Grundlagen wie die staatlichen Pflegestufen erklärt werden, ergänzt Christian Prantner, Konsumentenschutz-Experte der Arbeiterkammer.
Beim staatlichen Pflegegeld gibt es sieben Stufen. In Stufe eins wird eingereiht, wer mehr als 60 Stunden Betreuung pro Monat benötigt – er bekommt 154,20 Euro vom Staat. Die siebte ist die höchste Pflegestufe – Patienten brauchen mehr als 180 Stunden Pflege und können Arme und Beine nicht mehr „zielgerichtet“ bewegen. In dieser Stufe bekommt der Pflegebedürftige 1655,80 Euro. Ein Drittel der rund 370.000 Pflegegeld-Bezieher befindet sich laut Statistik Austria in Pflegestufe zwei (284,30 Euro).
Doch eine private Vorsorge ist preislich keine Lappalie: „Eine Pflegeversicherung ist im Vergleich etwa mit einer Unfallversicherung ein relativ teures Produkt. Man zahlt eine erhebliche Prämie dafür, dass man ins Ungewisse hinein investiert“, sagt Prantner.
Ein Beispiel: Ein Mann, der ab seinem 40. Lebensjahr bei der Oberösterreichischen Versicherung monatlich 89,64 Euro einbezahlt hat, erhält 3000 Euro pro Monat, wenn er fünf von sechs Tätigkeiten des täglichen Lebens (etwa Aufstehen und Schlafengehen, An- und Ausziehen, Essen, Notdurft) nicht ohne Hilfe ausführen kann. Die Prämie steigt mit dem Alter, in dem man die Versicherung abschließt. Eine 50-jährige Frau muss bereits 67,43 Euro zahlen, wenn sie 1000 Euro im Fall von Pflegebedürftigkeit will.

Auch Schenkungen sind nicht sicher

Entscheidend ist aber die Frage: Will ich mein Vermögen schützen? Denn reicht das Geld nicht aus, springt zwar das Land ein. Doch der Pflegebedürftige muss dafür sein Vermögen verwerten. Daher überlegt das Ehepaar aus Oberösterreich, das Haus seinen Kindern zu übertragen, um es vor der Verwertung zu schützen. Doch damit die Kinder das Haus behalten können, muss eine bestimmte – vom Bundesland abhängige – Frist verstrichen sein, damit bei späterer Pflegebedürftigkeit der Eltern nicht darauf zugegriffen werden kann. In Oberösterreich beträgt diese fünf, in Wien drei Jahre.
Zumindest nach der derzeitigen Regelung. Darüber hinaus können Ehepartner (und in der Steiermark auch Kinder) mit einem Teil ihres Einkommens zur Kasse gebeten werden. Da die öffentliche Hand über chronischen Geldmangel verfügt, fürchten viele, dass auch andere Länder wieder die Kinder zur Kasse bitten oder länger auf Schenkungen zugreifen.

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