Mindestsicherung: Steiermark greift auf Familien zurück
01.02.2011 | 11:49 |
(DiePresse.com)
Die Steiermark will
Angehörige von Mindestsicherungs-Beziehern zur Kasse bitten. Die
Bundesregierung erhebt keinen Einspruch - obwohl die Regelung der
Bund-Länder-Vereinbarung widerspricht.
Die Ersatzansprüche des Landes Steiermark treffen Eltern und Kinder der Bezieher von Mindestsicherung, "soweit diese nach Bürgerlichem Recht verpflichtet sind, für die Bezieherinnen/Bezieher der Mindestsicherung Unterhalt zu leisten". In der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Mindestsicherung heißt es dagegen explizit, dass von den Kindern sowie von den Eltern der (volljährigen) Bezieher kein Kostenersatz verlangt werden darf.
Mit Verspätung in Kraft
Hundstorfer hatte sich zuletzt verärgert gezeigt, dass die Steirer die 15a-Vereinbarung nicht einhalten. Mitte Jänner hatte er gemeint: "Leise werde ich das nicht zur Kenntnis nehmen können." Die Bundesregierung legt am Dienstag zwar keinen Einspruch gegen die steirische Vorlage ein, stimmt allerdings auch nicht zu, womit das Gesetz erst acht Wochen später in Kraft treten kann.Gefragt, warum er keinen Einspruch einbringt, erklärte Hundstorfer, die steirischen Koalitionsparteien hätten sich auf etwas geeinigt. Darin würden sich auch ein paar Pluspunkte finden, etwa dass für Kinder eine 14-malige Auszahlung vorgesehen sei. Zum Regress führe außerdem erst ein kompliziertes Verfahren. Glücklich zeigte sich der Sozialminister mit der steirischen Vorgangsweise allerdings nicht.
(APA/Red.)
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