Donnerstag, 26. August 2010

Der lange Weg zur Rampe

Behindertengerecht zu Bauen ist, obwohl namhafte Architekten daran beteiligt waren, anscheinend noch immer nicht Standard, denn ...

vor kurzem kaufte ich mir eine neue Wohnung, in der Hoffnung, daß, außer dem Badezimmer alles ohne Stufen und somit auch für RollstuhlfahrerInnen zugänglich wäre.



Ich ließ mir die Pläne erklären und vereinbarte auch, daß mit Vertragsabschluß auch mein Badezimmer behindertengerecht umgeplant und gebaut wird. Alles wurde wie vereinbart gebaut, dann kam die Einladung zur Vorbesichtigung. Die Einladung nahm ich natürlich sehr gerne an, denn ich war schon gespannt, wie meine Wohnung - vor allem aber mein Badezimmer aussehen wird. Zu dem Termin nahm ich sicherheitshalber meine Mutter mit, und das war auch gut so.

Denn, es gab - ohne daß es am Plan eingezeichnet war, eine Rampe zur Wohnung mit einer 20 %igen Steigung. Allein komm' ich da nie und nimmer rauf. Meine Mutter mußte mich raufschieben. Ich nahm sofort persönlichen Kontakt zur Bauleitung auf. Als Antwort bekam ich, daß daneben eine Rampe von maximal 4 % Neigung kommen wird.



Überraschung pur
Dann kam es aber Faustdick, der Weg zur U-Bahn und zum Einkaufszentrum, weswegen ich mir eigentlich die Wohnung gekauft hatte, war nur über 16! Stufen zugänglich. Ich war also gezwungen, die dreifache Wegstrecke - rund ums Areal und ums Einkaufszentrum zu nehmen - gegenüber gehenden Personen zu nehmen, nur um Einkaufen fahren zu können und das über eine Rampe
mit 20 % Steigung.



Ich nahm wieder sprach wieder persönlich mit der Bauleitung und wies sie darauf hin, daß das mit den 16 Stufen nicht in Ordnung geht, hier muß entweder noch eine Rampe hin oder ein Treppenlift eingebaut werden. Außerdem ist in diesem Areal auch noch eine Wohngemeinschaft für körper- und lernbehinderte Leute untergebracht, die 16 Stufen auch nicht benützen können. Der zuständige Bauleiter meinte: "Die fahren sowieso alle mit dem Fahrtendienst".



Nachdem ich merkte, daß ihm mein Problem ziemlich egal ist, schrieb ich ein Mail an die Bauleitung, bekam aber keine Antwort. Dann rief ich den Architekten an, dort wimmelte man mich nur ab und meinte, solche Sachen müssen mit der Genossenschaft vereinbart werden. Auch dort rief ich an, doch beim zuständigen Referenten kam ich nur auf den Anrufbeantworter - wieder kein Rückruf!



Da ich überall auf Desinteresse stieß, überlegte ich mir ein Gleichstellungsverfahren, denn ich fühlte mich wirklich stark diskriminiert, denn ich konnte die Wohnung nur nützen, wenn ich jemanden habe, der mir in und aus der Wohnung half. Doch das kann nicht Sinn einer neuen Wohnung sein, daß ich ohne fremde Hilfe nicht wohnen kann, was eigentlich aufgrund meiner Behinderung kein Problem ist.



Gleichstellungsverfahren
Für Hilfe bei Gleichstellungsverfahren ist die erste Kontaktadresse Bizeps, ich rief dort an und bat, daß man mich bei einem Gleichstellungsverfahren gegen den Architekten bzw. die Hausverwaltung unterstützt. Doch dort meinte man nur, da man bei baulichen Belangen nie weiß, wie es ausgeht, unterstützen sie mich nicht. Da kam Freude auf! Die eigene Interessensvertretung lehnt eine Hilfestellung ab!



Zwischenzeitlich schossen dann auch noch einige Familienangehörige quer, die meinten, das schaffst Du nie, daß dort wegen Dir zusätzlich eine Rampe kommt. Ich war am Boden frustriert, da hatte ich eine Wohnung gekauft, die ich nur mit fremder Hilfe verlassen kann.

Zwischenzeitlich gibt es bei der Stadt Wien die Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen. Ich rief dort an, schilderte das Problem und schickte Fotos über die derzeitige - für mich untragbare Situation.



Kurze Zeit später bekam ich die Auskunft, daß mein Fall derzeit den zuständigen Stadtrat beschäftigt. Denn dieses Bauprojekt wurde auch mit Geldern der Stadt Wien gefördert. Die Vergabe der Gelder bedingt, daß behindertengerecht gebaut werden muß, ansonsten müssen die Gelder zurückgezahlt werden. Außerdem hat ein Mitarbeiter der Kompetenzstelle festgestellt, daß es RollstuhlfahrerInnen bzw. gehbehinderten Personen nicht zugemutet werden kann, die dreifache Wegstrecke zum Einkaufen und zur U-Bahn gehen zu müssen.



5 Monate Ungewissheit
Nach 5 Monaten bangen und warten gab es eine Rampe, nur nicht zu meiner Stiege sondern nur zur Stiege der Behinderten-Wohngemeinschaft. Jetzt mußte ich erst wieder einen Umweg machen, zwar nicht mehr so lange wie zuvor, aber doch wieder umständlich.

Ich kontaktierte wieder die Kompetenzstelle und ersuchte sie, nochmals zu intervenieren, damit eine für alle (auch für gehende Personen) nutzbare Rampe gebaut wird. Es handelte sich im Endeffekt um wenige zusätzliche Meter, damit die Bewohner der restlichen Stiegen - inklusive meiner Wenigkeit - auch die Rampe nützen können. Man lehnte ab und meinte nur: "Seien Sie froh, daß sie diese Rampe haben." Mit dieser Antwort gab ich mich nicht zufrieden und bat den dortigen Abteilungsleiter sich die etwas verkorkst geplante Rampe anzuschauen. Dieser lud zeitgleich den zuständigen Referenten der Genossenschaft  zu dem vor Ort Termin und

nachträglich angebaute Rampe
beide bestätigten einander, daß die Rampe nicht ordentlich geplant wurde und dann bat ich, daß die Rampe zu meiner Stiege verlängert wird. Der Referent meinte, jetzt wollen sie eine Verlängerung, vor zwei Tagen ist der Caterpillar abgezogen.



Ich sagte: Schauen Sie, alle gehenden Personen gehen jetzt schon über die Wiese um zur Rampe zu kommen. Wenn sie keine Rampe machen, haben sie in einem Jahr keine Wiese mehr sondern einen ausgetretenen Weg. Da wäre es doch schon jetzt besser, die Rampe zu verlängern." Er stimmte mir zu, und drei weitere Wochen später war die restliche Rampe vorhanden.

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