Zwei Tage nach meinem Ausflug nach Laxenburg fuhr ich mit meinem Elektrofahrrad Richtung "Restaurant Gloriette" im Schloßpark Schönbrunn.
Beim Eingang stand ein Parkwächter und fragte mich: "Ist das elektrisch?" und deutete auf meinen Rollstuhlvorbau (er meinte das halbe elektrische Fahrrad vor meinem Rollstuhl). Ich bejahte. Er machte mit seinem Zeigefinger eine Neinbewegung. "Mit dem dürfen Sie nicht hinein, oder haben Sie dafür einen Aufkleber". Ich verneinte. Woher soll ich jetzt einen Aufkleber mit einem Rollstuhlsymbol nehmen? Und wohin soll ich ihn kleben? Auf die Speichen? Ich fragte nach: "Verstehe ich richtig, weil mein Rollstuhlfahrrad elektrisch ist, darf ich nicht zum Restaurant?" Er: "Ja, richtig!"
Komisch, eine Elektrorollstuhl geht genauso 10 km/h, wie meine Elektrofahrrad. Wo liegt jetzt der Unterschied zu meinem Fahrrad? Dürfen zukünftig auch Elektrorollstühle nicht mehr nach Laxenburg und in den Park von Schloß Schönbrunn?
Vorläufiges Fazit:
Meine liebgewordene Freiheit, mit meinem Rollstuhlfahrrad Ausflüge zu machen, ist somit dahin. Nicht nur, daß ich mir meine Freiheit teuer erkauft hatte (so ein Elektrofahrrad kostet zwischen 2.500,- und 5.000,- Euro), bin ich jetzt erst wieder auf eine Begleitperson angewiesen, die mich die weiten Strecken in Laxenburg und Schönbrunn schiebt.
Oder bedarf es wieder einmal eines Gesetzes, daß Rollstuhlfahrräder eine Ausnahme sind? So wie es diese Regelung schon bei den Blinden- und Assistenzhunden gibt?
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