Mittwoch, 28. Dezember 2016

"Die Gutachter richten sehr viel Schaden an"

aus: Kurier, 13.11.2016
lese ich da in einem Kurier-Artikel vom 13.11.2016. Dr. Herbert Pochieser (Spezialist fuer Arbeitsrecht), gibt dieses Statement in einem Interview.
Diese Aussage kann ich nur bestaetigen:

Da wird einer Schlaganfallpatientin statt der Pflegegeldstufe 5 nur die Stufe 2 zuerkannt, obwohl sie nachweislich durch diesen Schlaganfall nicht nur halbseitig gelaehmt ist, im Rollstuhl sitzt und Inkontinent ist.
Der Richter beim Arbeits- und Sozialgericht hatte sich nicht einmal die neuen Gutachten de‎s anderen Arztes durchgelesen und statt dessen das Urteil von vor 2 Jahren nochmals erneuert.

Einem Herrn mit Cerebral Parese‎, der noch an einem Stock gehen kann, wird nach einem Dickdarmkrebs mit einhergehender Inkontinenz und einem Lungenkrebs keine Pflegegelderhoehung gewaehrt, weil diese Inkontinenz laut Gutachter anders gewertet wird als die Inkontinenz bei einer Querschnittlaehmung.
Beide Gutachter meinten, er solle die derzeitige Pflegegeldstufe akzeptieren, sonste koenne es passieren, dass er auf die Pflegegeldstufe 1 runter gestuft wird.

Nicht nur der Rechtsanwalt, auch ich habe den Eindruck, da laeuft einiges schief‎. Und uebrig bleiben die behinderten Staatsbuerger.

Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.

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