Sonntag, 23. November 2014

Ausnahmegenehmigung für Apotheke

Anscheinend geht es ganz leicht, eine Ausnahmegenehmigung gegen die Barrierefreiheit zu bekommen.
Wie im Fall der Apotheke in der Fussgängerzone Favoritenstrasse.
Da gibt es eine ca. 7 cm hohe Stufe mit einer 1 m langen Stufe. Zusätzlich wurde kurz zuvor die Fussgängerzone neu betonierte. Und was ist die Begründung, warum die Stufe nicht in eine Rampe umgewandelt wird: KEIN PLATZ!

Da frag' ich mich schon: Wer sonst hat so viel Platz für eine Rampe als diese Apotheke?
Und, wer hat die Ausnahmegenehmigung gegeben?
Meine Vermutung: diese Entscheidung wurde vom Schreibtisch aus getroffen, ohne sich vor Ort die bauliche Situation anzusehen.

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