Eine Frau sitzt nach einem Schlaganfall im Rollstuhl. Ihre Wohnung ist nicht barrierefrei zugaenglich. Der Lift ist im Halbstock und das Badezimmer sowie das Klo fuer die Rollstuhlfahrerin nicht benutzbar.
Im Nachbarhaus wird eine stufenlos zugaengliche Wohnung frei, sie bekommt die Wohnung. Bevor die Wohnungsuebergabe ist, wird die Wohnung von Wiener Wohnen generalsaniert. Derzeit ist eine Badewanne vorhanden. Die Rollstuhlfahrerin ersucht, die geplante Dusche stufenlos zu machen. Bei der Wohnungsuebergabe steht im Badezimmer eine Duschtasse mit 22 cm Hoehe!!!
Den neuerlichen Duschumbau muss die Rollstuhlfahrerin (mit Hilfe von oeffentlichen Foerderungen) selbst zahlen.
Meiner Meinung nach ist diese Aktion nicht nur ein Affront gegen die neue Mieterin sondern auch eine Geldverschwendung - einerseits renoviert Wiener Wohnen mit Steuergeldern eine Rollstuhlwohnung und haelt die B1601-Norm nicht ein, andererseits muss die Mieterin unnötigerweise Geld in die Hand nehmen, damit das Badezimmer endlich rollstuhlgerecht wird!
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