Kurier, Montag, 25. August 2014 Chronik, Seite 17 |
Als RollstuhlfahrerIn habe ich mir den Spaß gemacht, und den Online-Rechner ausprobiert.
Nach dieser Berechnungssoftware hätte ich Pflegegeldstufe 1!!! Tatsächlich habe ich - richtig eingeschätzt - Pflegegeldstufe 4.
Die Berechnug berücksichtigt nicht, ob man Rollstuhlfahrer ist und damit in seiner Mobilität großteils aufgrund von Stufen eingeschränkt ist. Und es nimmt wenig Rücksicht auf Stuhl-/Harninkontinenz, sowie auf die Hilfe in der Nacht, zum Beispiel, wenn man mehrmals in der Nacht gedreht werden muß oder aufgrund einer Demenz einen Wandertrieb hat.
Meine persönliche Einschätzung, gute Idee: der Anfang ist gemacht, doch an den Details muß noch gearbeitet werden, da viele Behinderungsarten andere bzw. unterschiedliche Bedürfnisse haben, die in diesen Berechnungen nicht abgefragt werden.
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