Dienstag, 14. Juni 2011

Worueber ich mich heute geaergert habe

Ich musste heute mit dem Auto ins Wilhelminenspital fahren. Gott sei Dank war der Behindertenparkplatz frei. ich legte meinen Ausweis hinter die Windschutzscheibe und fuhr zur Behandlung. Bei der Anmeldung sehe ich ein Schild, das behinderte Autolenker kostenlos im Areal parken duerfen, wenn sie bei der Anmeldung den Paragraph 29b-Ausweis vorlegen. Nur den hatte ich im Auto, damit ich auch am Behindertenparkplatz regulaer parken darf.
Jetzt stand ich vor der Alternative: entweder nochmals rausfahren, den Paragraph 29b-Ausweis holen und somit falsch am Behindertenparkplatz stehen oder nach Ende der Behandlung beim Ausgang nochmals Aussteigen, den Rollstuhl rausholen und mit dem fuer Rollstuhlfahrer zu hohen Parkautomaten zurecht kommen und zahlen.
Wer hat sich diese Vorgehensweise einfallen lassen?

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