Behinderte Leute, die mit dem Fahrtendienst kommen, dürfen auf dem Parkplatz parken, behinderte Autofahrer, die "nur mit den § 29b-Ausweis" ihr eigenes Auto lenken, dürfen diesen Parkplatz nicht benützen.
Leider nicht für behinderte Autofahrer, die einen § 29b-Ausweis haben |
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