aus: KOBV gemeinsam stärker, Ausgabe 1/2010, Nr. 364 / 54. Jahrgang, Seite 2 |
Die Amtszeit als Bundesbehindertenanwalt von Dr. Buchinger habe ich ziemlich konstruktiv und von gegenseitiger Wertschätzung empfunden.
Allerdings habe ich zum Ende seiner Amtszeit immer mehr das Gefühl der Sprachlosigkeit bzw. des nicht Erklärens, wie die Kommunikation in seinem Büro lauft, erlebt.
Im persönlichen Gespräch (bei diversen Veranstaltungen) hatte ich ihm einige (für mich) wichtige Diskriminierungsfälle übergeben. Er erklärte mir, er wird sich bei mir melden. Ich hatte tagelang nichts gehört, und habe dann telefonisch bzw. per Mail nachgefragt, wie es sich mit meinen Anliegen verhält. Doch statt dessen bekam ich entweder gar keine Antwort oder von irgend jemanden irgend eine Antwort, die teilweise gar nichts mit meinen Fällen zu tun hatte.
Ich fühlte mich vor den Kopf gestoßen. Meinem Empfinden nach hat er seine Versprechen, mich zu kontaktieren, nicht eingehalten. Als dann der Fragebogen kam, wie man mit der Arbeit des Behindertenanwaltes zufrieden war, gab ich eine schlechte Bewertung ab.
Die Retourkutsche seinerseits kam auf dem Fuß. Seit dem redet Dr. Buchinger nicht mehr mit mir.
Was mich an dieser Geschichte irritiert ist, warum fragt er mich nicht persönlich, warum ich ihm eine schlechte Bewertung gab. Meine Antwort wäre: Hätten Sie mir erklärt, dass die weitere Bearbeitung von seinem Mitarbeitern bearbeitet wird - und nicht von ihm - hätte ich mich ausgekannt. So wie die Kommunikation abgelaufen ist, war für mich verwirrend und gleichzeitig enttäuschend.
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