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Mittwoch, 8. Februar 2017

Ich glaub', ich bin im falschen Film

Heute beim Arzt: ich gebe der Arzthelferin bei der Anmeldung meine e-card und meine Ueberweisung. Nachdem sie beides genommen hat, dreht sie sich zu meiner persoenlichen Assistentin‎ und fragt sie: 'Sitzt die Dame im Rollstuhl?' Anscheinend dachte sie, ich haette nicht alle Sinne beeinander.

Meine Konsequenz: ich werde den Arzt wechseln!
(erlebt im Diagnosezentrum Mödling)

Mittwoch, 28. Dezember 2016

"Die Gutachter richten sehr viel Schaden an"

aus: Kurier, 13.11.2016
lese ich da in einem Kurier-Artikel vom 13.11.2016. Dr. Herbert Pochieser (Spezialist fuer Arbeitsrecht), gibt dieses Statement in einem Interview.
Diese Aussage kann ich nur bestaetigen:

Da wird einer Schlaganfallpatientin statt der Pflegegeldstufe 5 nur die Stufe 2 zuerkannt, obwohl sie nachweislich durch diesen Schlaganfall nicht nur halbseitig gelaehmt ist, im Rollstuhl sitzt und Inkontinent ist.
Der Richter beim Arbeits- und Sozialgericht hatte sich nicht einmal die neuen Gutachten de‎s anderen Arztes durchgelesen und statt dessen das Urteil von vor 2 Jahren nochmals erneuert.

Einem Herrn mit Cerebral Parese‎, der noch an einem Stock gehen kann, wird nach einem Dickdarmkrebs mit einhergehender Inkontinenz und einem Lungenkrebs keine Pflegegelderhoehung gewaehrt, weil diese Inkontinenz laut Gutachter anders gewertet wird als die Inkontinenz bei einer Querschnittlaehmung.
Beide Gutachter meinten, er solle die derzeitige Pflegegeldstufe akzeptieren, sonste koenne es passieren, dass er auf die Pflegegeldstufe 1 runter gestuft wird.

Nicht nur der Rechtsanwalt, auch ich habe den Eindruck, da laeuft einiges schief‎. Und uebrig bleiben die behinderten Staatsbuerger.

Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.

Montag, 21. November 2016

Es ist zum Haare raufen

‎Da gibt es einen Arzt, der ebenerdig erreichbar waere, allerdings gibt es kein Hinweisschild, wo sich der stufenlos zugaengliche Lift befindet, und zu allem Ueberfluss ist er auch noch abgesperrt.
(gesehen bei der Ordination Dr. Endler)

Montag, 19. November 2012

Wer hat Schuld?

Eines Tages kam eine Frau im Rollstuhl zu mir in die Sprechstunde und bat mich, ihr bei der Anrechnung ihrer Studienabschnitte  zu helfen. Sie mußte in das Medizinische Dekanat, jedoch war der Lift in dieses Stockwerk nicht zugänglich. Zu Beginn ihres Studiums hatte sie noch keine Anzeichen ihrer schleichend voranschreitenden Behinderung. Als sie das erste Mal zu mir kam, saß sie schon im Rollstuhl.

Da sie nicht selbst ins Dekanat  rauf konnte, schickte sie schon einige Woche zuvor ihre Mutter ins Sekretariat. Diese wurde jedoch mit dem Hinweis wieder weggeschickt, "die Studentin muß selbst vorbei kommen", was sie aber wegen des abgesperrten Liftes nicht konnte.

Ich versuchte den Liftschlüssel für die Studentin zu bekommen, was sich allerdings 3 Monate hinaus zog, weil auch ich nicht genau wußte, in Ansprechpartner in diesem Fall ist.

Zuerst versuchte ich mit dem Sekretariat der Medizin Kontakt aufzunehmen, in dem ich eine offizielle Anfrage schrieb, wie man als Rollstuhlfahrer ins dortige Sekretariat kommt. Eines Tages rief mich die Sekretärin an und teilte mir mit, daß sie mir diese Frage nicht beantworten darf. Kurze Zeit später rief mich der Institutsvorstand an. Ich fragte ihn, wie man als Rollstuhlfahrer in sein Institut kommt. Er meinte darauf, diese Frage könne er mir nicht beantworten. Ich darauf, sie werden doch wissen, ob sie über die Stufen ins Büro gehen oder den Lift nehmen. Dies war ihm anscheinend zu viel und er legte auf. Jetzt war ich so schlau wie zuvor, und die Studentin konnte noch immer ihre Zeugnisse für den 3. Studienabschnitt nicht anrechnen lassen.

Dann ersuchte ich, einen Mitarbeiter der Haustechnik mir einen Schlüssel für die Studentin auszuhändigen.
Eines Tages kam der Schlosser zu mir und brachte mir den Liftschlüssel. Er meinte nur, dieser Schlüssel alleine würde mir nichts nützen, denn es gäbe noch eine Zwischentür zum Dekanat. Ich ersuchte ihn, mir diese Türe zu zeigen. Tatsächlich - es war so. Wir einigten uns darauf, daß er mir in den nächsten Tagen auch diesen Schlüssel vorbeibringt.

Der Schlosser hielt Wort und so hatte ich endlich beide Schlüssel. Umgehend schickte ich der Studentin die beiden Schlüssel. Gleichzeitig dachte ich, daß jetzt für mich dieser Auftrag erledigt sei und die Studentin ihr Studium fortsetzen konnte.

Die Sommerferien kamen und ich bekam unerwartet einen Brief mit 2 Schlüssel und dem Hinweis "verstorben". Es waren die zwei Schlüssel der Medizinstudentin. Ich ging der Sache nach, und erfuhr, daß sie Selbstmord begangen hat.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wer ist schuld am Selbstmord der Studentin?
Ich, weil ich über drei Monate gebraucht hatte, um zu den Schlüsseln zu kommen? Oder waren es doch andere Umstände?

Sonntag, 9. Januar 2011

Behindertenvertreter sind keine Spinner

BehindertenvertreterInnen sind keine "Spinner"

Sie besitzen viel Fachwissen und
ein Netzwerk von Fachleuten, damit
Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben
integriert werden können.

Integrationvon Menschen mit psychischer oder
geistiger Behinderung ist möglich, wenn man auf
ihre individuellen Schwächen ausreichend eingeht,
sagt der Wiener Behindertensprecher Gerhard-
Norbert Ludwig. Dafür gibt es viele Möglichkeiten,
wenn Motivation statt Demotivation zum Leitbild
wird. "Es gilt, für die einzelnen Menschen das Beste
zu erreichen, in Zusammenarbeit mit der Behindertenvertretung,
externer Arbeitsassistenz, ArbeitsmedizinerInnen
und PsychologInnen. Die Beurteilung
der Integrationsfähigkeit ins Arbeitsleben muss
objektiv und nachvollziehbar sein." Einzelentscheidungen
vom grünen Tisch aus dürfe es nicht geben.
Ludwig kritisiert, dass derzeit oft unzureichend
geschulte Vorgesetzte dilettieren und damit optimale
Lösungen verhindern. Manchen ist es angenehmer,
gegenüber den betroffenen KollegInnen
die gewählten BehindertenvertreterInnen lieber
nicht zu erwähnen oder gar einige als "Spinner" zu
verunglimpfen. Behindertensprecher Ludwig: "Jeder
Mensch, gleichgültig, ob behindert oder nicht, ist
Mitglied unserer Gesellschaft und hat das Recht auf
menschliche, taktvolle, insgesamt also nicht-diskriminierende
Umgangsformen."
Er formuliert mit Nachdruck: "Menschen, die sich
nicht an diese Grundregeln halten können oder
wollen, dürfen nicht auf jene losgelassen werden,
die häufig noch einem zusätzlichen Leidensdruck
ausgesetzt werden." Beschimpfungen wie "deppert",
"blöd" usw. sind nicht nur beleidigend, sondern
auch strafbar - das sei denen ins Stammbuch
geschrieben, die ihren eigenen Wert bloß über die
Geringschätzung anderer definieren. Und das ist ja
wirklich mies.

Quelle: https://drive.google.com/file/d/0B8k7EUv9Vz7lRXo5Mk9UZ21BbU0/view

aus: teamwork 01/2011 - Hauptgruppe - Behinderte, Seite 27

Donnerstag, 9. Januar 2003

krank, behindert, ungehindert ... in Wien

Broschüre über barrierefreie Arztpraxen in Wien
Impressum
Herausgeber:
BIZEPS - Behindertenberatungszentrum
Zemtrum für Selbstbestimmtes Leben
Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien
Telefon: 01 / 523 89 21, Fax: 01 / 523 89 21 20
office@bizeps.or.at, http://www.bizeps.or.at

Preis der Broschüre: 5,--
Diese Broschüre finden Sie im Internet unter:
http://www.bizeps.or.at/info/krank

Sonntag, 12. April 1992

Medizinischer Ratgeber

zum Leben mit behinderten Menschen


Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien
erschienen: April 1992