Mittwoch, 20. Juli 2011

Gespart werden muß - keine Frage, aber nicht so!

Keine Frage, daß in Zeiten wie diesen gespart werden muß, allerdings kommt es immer darauf an wie!
Dieser Tage ist eine querschnittgelähmte Frau Harnsackerln verschreiben lassen - soweit, so gut, jetzt kommt es eigentlich nur mehr auf die Menge an. Bis vor kurzem gab es von der Krankenkasse für jeden Tag ein Harnsackerl, doch die Zeiten ändern sich. Seit kurzem gibt es nur mehr 7!!! Harnsackerl für 3 Monate!!!

Dies bedeutet, daß ein Harnsackerl 13,5 Tage benutzt werden muß! In weiterer Folge bedeutet daß, das das Harnsackerl spätestens nach 4 Tagen zu stinken anfängt, die Arbeitskollegen vom Gestank genervt sind und es über kurz oder lang dadurch zu einem Arbeitsplatzverlust kommt. Was in weiterer Folge bedeutet, der Staat muß die Frau - egal ob durch das Bezahlen einer Berufsunfähigkeitspension oder der Auszahlung der Mindestsicherung, erhalten. Nur weil die Verantwortlichen der Krankenkasse der Meinung sind, ein Harnsackerl ist 2 Wochen zu benutzen.

Meinung Meinung wird hier an der falschen Stelle gespart. Denn was kosten 90 Harnsackerl für drei Monate wenn die im Gegensatz dazu den Arbeitsplatz verloren hat. Dadurch Anspruch auf die Mindestsicherung, einen Wohnungs- und Heizkostenzuschuß, eine Rezeptgebührenbefreiung, usw. hat.

Durch diese Regelung hat sich weder die Krankenkasse noch der österreichische Sozialstaat etwas erspart - im Gegenteil!

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